10 die Spesenabrechnung erfolgte. Es ist deshalb zweifelhaft, ob überhaupt eine Grundlage für die Auszahlung der Spesen in dieser Höhe bestand. Da nicht davon auszugehen ist, dass die Mitteilung der Spesen jeweils mündlich erfolgte, wäre zu erwarten, dass Spesenabrechnungen vorhanden sein müssten.