Die Beschuldigte trat im Juni 2014 aus der Geschäftsleitung aus. Die Erhöhung der Spesen erfolgte ab März 2013 und fällt damit ungefähr in den von der Beschuldigten angegeben Zeitpunkt, in dem sie selber Autospesen verrechnet hatte. Allerdings ist dies noch keine Erklärung für die markante Erhöhung der Spesen. Es stehen sich widersprüchliche Aussagen gegenüber. Die Aussagen der Geschäftsführerin sind nicht unglaubhaft und werden durch den Umstand bestätigt, dass es ausser der Beschuldigten keine Mitarbeiterin gab, die Fahrspesen höher als CHF 150.00 erhielt.