Ab März bis und mit Mai 2013 beliefen sie sich auf CHF 300.00, ab Juni 2013 auf CHF 400.00 und für das Jahr 2014 auf monatlich CHF 500.00. Die Beschuldigte sagte aus, dass von dem Moment an, als ein Mitarbeiter ein Firmenauto erhalten gehabt habe, sie selber Autospesen verrechnet habe, dies nach Rücksprache mit der Beschwerdeführerin. Zeitlich sei es glaublich ein Jahr vor ihrem Austritt gewesen (pag. 190, Z. 236 ff.). Die Beschuldigte trat im Juni 2014 aus der Geschäftsleitung aus.