Alles was sie sich über diese CHF 150.00 ausbezahlt habe, sei so nicht vereinbart gewesen. Telefonspesen habe die Beschuldigte nicht haben können, da sie ein Firmenhandy gehabt habe (pag. 279, Z. 54 f.). Die ausbezahlten Fahrspesen können den Lohnabrechnungen entnommen werden. Der Beschuldigten wurden ab 2011 Spesen ausbezahlt. Diese betrugen von Januar 2012 bis und mit Februar 2013 CHF 150.00. Ab März bis und mit Mai 2013 beliefen sie sich auf CHF 300.00, ab Juni 2013 auf CHF 400.00 und für das Jahr 2014 auf monatlich CHF 500.00.