9 erhielt (vgl. Beilageordner 5). Es scheint damit keine vergleichbaren Fälle zu geben. 11.2 Aus dem Mail der Geschäftsführerin vom 1. Februar 2015 an den Beschuldigten geht hervor, dass die Teamsitzung vom 29. Januar 2015 als Sonderdienst bezeichnet wird. Zudem gab die Geschäftsführerin darin an, wer wie viele Sonderdienste geleistet hatte (pag. 271). Auch mit Blick darauf scheint das Wäsche waschen kein Sonderdienst zu sein.