Die Lohnabrechnungen der anderen Mitarbeiter, die im gleichen Einsatzgebiet, wie die Beschuldigte, tätig waren, enthalten zwar auch den Vermerk «Sonderdienst», aber wenn überhaupt einmal solche Dienste vergütet wurden, dann nicht in dieser Höhe und Regelmässigkeit. Sind tatsächlich einmal hohe Sonderdienste entschädigt worden, wie bei Ursula Merz im April und Oktober 2014, fällt auf, dass dies ihre einzige Vergütung war und sie daneben keinen Lohn