Mit Blick auf die Lohnabrechnungen der Mitarbeiter, welche im Stundenlohn entschädigt werden und bei denen als Einsatzgebiet explizit «Haushalt» aufgeführt wird, scheint es tatsächlich nicht nachvollziehbar, weshalb das Wäsche waschen in der Lohnabrechnung der Beschuldigten separat als Sonderdienst aufgeführt und zusätzlich entschädigt wird. Die Lohnabrechnungen der anderen Mitarbeiter, die im gleichen Einsatzgebiet, wie die Beschuldigte, tätig waren, enthalten zwar auch den Vermerk «Sonderdienst», aber wenn überhaupt einmal solche Dienste vergütet wurden, dann nicht in dieser Höhe und Regelmässigkeit.