11. Sonderdienste/Fahrspesen Beschuldigte ab 2012 11.1 Die Lohnabrechnungen zeigen, dass die Beschuldigte im Jahr 2012 mit einer Ausnahme jeden Monat zusätzlich zum Basislohn CHF 200.00 für Sonderdienste erhielt. Auch 2013 wurden von April bis August je CHF 300.00 für Sonderdienste, im September CHF 400.00 und für die Monate Oktober bis Dezember je CHF 500.00 ausbezahlt. Anders als 2012 trugen diese Sonderdienste den Vermerk «spez. Wäsche» für verschiedene Kunden. Diese Sonderdienste wurden der Beschuldigten auch im Jahr 2014 monatlich mit je CHF 500.00 entschädigt.