Vor diesem Hintergrund kann keine Einstellung erfolgen. 10.5 Die Beschwerdekammer hat die geleisteten Arbeitsstunden der Beschuldigten in den Monaten Januar und Februar 2015 zusammengezählt. Nach ihrer Berechnung enthalten die Lohnabrechnungen Januar und Februar 2015 mehr Stunden als die Stundenblätter. Mit Blick auf die zuvor erwähnten Ungereimtheiten besteht auch in dieser Hinsicht zumindest Abklärungsbedarf.