24) zeigen, dass weder die Beschuldigte noch die Geschäftsführerin sich im Klaren zu sein schienen, welches Arbeitspensum absolviert wurde. Die im Besprechungsprotokoll angegebenen 80 Prozent stehen im Widerspruch zu den Lohnabrechnungen. Die Geschäftsführerin bestätigte aber, dass die Beschuldigte viel Gratisarbeit geleistet hatte und stellte ihr grosses