Ein Vergleich der geleisteten Stunden mit dem jeweils ausbezahlten Basislohn würde zudem aufzeigen, ob die Stunden mit einem Vollzeitpensum vereinbar sind. Zwar gibt es keine Angaben, wie viele Stunden einem Vollzeitpensum entsprechen. Die Lohnabrechnungen der anderen Mitarbeiter befinden sich aber ebenfalls in den Akten. Daraus sind die geleisteten Arbeitsstunden sowie der monatliche geleistete Einsatz ersichtlich. Es kann daher abgeleitet werden, wie viele Stunden einem Vollzeitpensum entsprechen. Zwar kann der Beschuldigte, wie in der Stellungnahme ausgeführt, nicht beurteilen, ob die erfassten Stundenblätter korrekt sind.