sowie Einvernahme des Beschuldigten vom 24. November 2015, pag. 178, Z. 71 ff.). 9. Arbeitspensum des Beschuldigten ab 2012 9.1 Der Beschuldigte bestätigte, dass sich sein Lohn ab 2012 nach den geleisteten Arbeitsstunden bemessen hatte. Entsprechend schwankte sein Lohn in der ersten Jahreshälfte 2012 zwischen 45 und 50 Prozent. Ab August 2012 ist eine markante Steigerung erkennbar. Ab diesem Zeitpunkt rechnete der Beschuldigte immer einen prozentualen Lohn ab, der mindestens einem 85 Prozent-Pensum entsprach. Ab September 2013 zahlte sich der Beschuldigte schliesslich immer den Basislohn für ein 100 Prozent-Pensum aus.