In den Beilageordnern befinden sich aber keine Belege über seine geleisteten Arbeitsstunden, weshalb nicht eruiert werden kann, ob er sich allenfalls (absichtlich) zu viel Lohn ausbezahlt hat. Unklar ist zudem, ob solche Belege überhaupt vorhanden sind. Allerdings ergeben sich auch betreffend den Beschuldigten keine Anhaltspunkte, dass er im Jahr 2011 ein zu hohes Arbeitspensum angegeben hat.