Dieser Vermerk inkl. Geldbetrag ist zudem ab Juli 2012, als der Beschuldigte selber Lohnabrechnungen erhielt, nicht mehr auf denjenigen der Beschuldigten enthalten. Sowohl sein Basislohn als auch sein monatlich geleistetes Arbeitspensum sind damit für das Jahr 2011 sowie die erste Jahreshälfte 2012 aus den Lohnabrechnungen der Beschuldigten ersichtlich und damit einer Überprüfung zugänglich. In den Beilageordnern befinden sich aber keine Belege über seine geleisteten Arbeitsstunden, weshalb nicht eruiert werden kann, ob er sich allenfalls (absichtlich) zu viel Lohn ausbezahlt hat.