7. Lohn/Spesen/Sonderdienste 2011 des Beschuldigten 7.1 Aus den Lohnabrechnungen 2011 und 2012 (vgl. Beilageordner 2 und 3) geht hervor, dass der Lohn des Beschuldigten bis und mit Juni 2012 Bestandteil des Lohnes der Beschuldigten war. So enthalten die Lohnabrechnungen der Beschuldigten von 2011 bis und mit Juni 2012 noch den separaten Vermerk «andere Dienste». An dieser Stelle wird ebenfalls ein Betrag von CHF 5‘000.00 angegeben. Der Beschuldigte sagte aus, die von ihm geleistete Arbeit sei zu einem Prozentuallohn, anfangs CHF 5‘000.00, auf den Namen seiner Partnerin ausbezahlt worden (vgl. Einvernahme vom 24. November 2015 pag.