Die Geschäftsführerin ging betreffend der Beschuldigten ungefähr von einem 80 Prozent-Pensum aus. Für das Jahr 2011 liegen somit keine Anhaltspunkte vor, dass der Beschuldigte seiner Lebenspartnerin zu viel Lohn ausbezahlt hat. Die Lohnabrechnungen 2011 weisen zudem keine Beträge für Sonderdienste auf. Enthalten sind Fahrspesen von monatlich CHF 100.00. In Anbetracht der Aussagen der Geschäftsführerin, wonach Fahrspesen von CHF 150.00 vereinbart worden seien (Einvernahme vom 10. November 2016, pag.