Es ist unklar, wie dieser Ansatz ermittelt wurde. Grundsätzlich sowie mit Blick auf die Aussagen des Beschuldigten, wonach er einen prozentualen Lohn je nach geleisteter Arbeitszeit erhalten habe und die Lohnabrechnungen der Mitarbeiter aufgrund der erfassten Stunden gemacht worden seien (vgl. pag. 178, Z. 73 f. und pag. 179, Z. 142 ff.), muss aber davon ausgegangen werden, dass die geleisteten Arbeitsstunden auch bei der Beschuldigten als Grundlage für die Bestimmung des tatsächlichen Lohnes dienten. Die Aussagen der Beschuldigten scheinen dies ebenfalls zu bestätigen (vgl. pag. 190, Z. 168 f.).