6. Lohn/Spesen/Sonderdienste 2011 der Beschuldigten 6.1 Die Lohnabrechnungen der Beschuldigten im Jahr 2011 zeigen, dass ihr monatlicher Basislohn zu dieser Zeit CHF 5‘000.00 betrug (vgl. Beilageordner 2). Dies deckt sich auch mit ihren Aussagen, wonach ihr Lohn nicht von Anfang an CHF 6‘000.00 gewesen sei und sie immer CHF 1‘000.00 weniger verdient habe als die Geschäftsführerin, welche in diesem Zeitraum zunächst CHF 5‘800.00 und ab September 2011 CHF 6‘000.00 als Lohn bezogen habe (vgl. Einvernahme vom 24. November 2015, pag. 188, Z. 82 ff. sowie Beilageordner 2). Die Höhe des monatlichen Basislohnes wird denn auch nicht bestritten.