Er erstellte die Lohnabrechnungen und war zuständig für die Lohnzahlungen an sich sowie die anderen Mitarbeiter, wozu auch seine Lebenspartnerin – die Beschuldigte - zählte. Letztere war ebenfalls seit der Gründung dabei und vom 11. März 2009 bis zum 14. Juli 2014 einzelzeichnungsberechtigt für die Beschwerdeführerin. Die Beschwerdeführerin wirft dem Beschuldigten vor, dass er sich und der Beschuldigten ab ca. 2011 zu viel Lohn ausbezahlt habe (vgl. pag. 6 und pag. 173, Z. 168 f.).