Dagegen reichte die Straf- und Zivilklägerin (D.________ GmbH; nachfolgend: Beschwerdeführerin), vertreten durch Rechtsanwalt E.________, am 1. Mai 2017 Beschwerde ein mit dem Antrag, die Einstellungsverfügung sei insoweit aufzuheben, als die Staatsanwaltschaft anzuweisen sei, das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Veruntreuung, evtl. ungetreuer Geschäftsbesorgung durch Anklageerhebung oder Durchführung des Strafbefehlsverfahrens fortzuführen, unter Kostenund Entschädigungsfolgen zulasten des Kantons Bern. Die Generalstaatsanwaltschaft sowie der Beschuldigte, vertreten durch Fürsprecher B.