2. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 4. Zu eröffnen: - dem Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin G.________ Bern, 20. Januar 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Der Präsident i.V.: