1. Mit Schreiben vom 22. November 2016 reichte B.________ bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) Strafanzeige gegen die D.________, den E.________, die F.________ sowie den «C.________» wegen verschiedener Delikte ein. Einen Monat später gelangte er mit Rechtsverzögerungsbeschwerde an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Bern, welche die Beschwerde am 29. Dezember 2016 abwies (BK 16 541). Eine gegen diesen Entscheid gerichtete Beschwerde in Strafsachen ist beim Bundesgericht hängig. Am 30. Dezember 2016 verlangte B._____