2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden bestimmt auf CHF 800.00 und dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland, Staatsanwältin B.________ (mit den Akten) Bern, 19. Juni 2017 Im Namen der Beschwerdekammer in Strafsachen Die Präsidentin: