Dies trägt nur den Messungenauigkeiten Rechnung und verhindert, dass ein länger zurückliegender Rauschgiftkonsum zu einem positiven Resultat führt. Eine beschuldigte Person, welche mit Spuren von Betäubungsmitteln im Blut ein Fahrzeug lenkt und dabei Symptome aufweist, die ihn für die Polizisten als möglichen Rauschgiftkonsumenten erscheinen lassen, hat deshalb gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung das gegen sie eingeleitete Strafverfahren rechtswidrig und schuldhaft verursacht (Urteil des Bundesgerichts 1B_180/2012 vom 24. Mai 2012 E. 4.2).