34 seiner Strassenverkehrskontrollverordnung Grenzwerte für den Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut festgelegt hat, ab welchem ein Messresultat als positiv gilt. Dies trägt nur den Messungenauigkeiten Rechnung und verhindert, dass ein länger zurückliegender Rauschgiftkonsum zu einem positiven Resultat führt.