4 waltschaftlichen Akten ist nicht ersichtlich, dass er dabei je von CBD-Cannabis gesprochen hat, insbesondere nicht gegenüber den ihn kontrollierenden Polizisten. Diese mussten also von «normalem» Cannabis-Konsum ausgehen. Diese verwertbare Aussage lässt einen Drogentest ebenfalls als angezeigt erscheinen. Der im Anschluss durchgeführte Drogenschnelltest fiel zudem positiv aus, weshalb die daraufhin angeordnete Blut- und Urinanalyse angemessen war.