In seiner Replik vom 15. Mai 2017 hingegen bringt er vor, die roten Augen und der Marihuanageruch seien auf den Konsum eines CBD-Joints zurückzuführen. Letztlich wird jedoch auch von ihm das Vorhanden-sein dieser Anzeichen für eine mögliche Fahrunfähigkeit nicht in Abrede gestellt. Hinzu kommt, dass der Beschwerdeführer – nachdem er über seine Rechte belehrt worden war – angab, regelmässig Cannabis zu konsumieren. Aus den staatsan-