4.3 Vorliegend waren beim Beschwerdeführer klare Anzeichen vorhanden, welche auf eine mögliche Fahrunfähigkeit hindeuteten. Nebst den geröteten Augen des Beschwerdeführers nahmen die Polizisten einen leichten Marihuanageruch im Fahrzeuginnern wahr. Auf diese polizeilichen Wahrnehmungen ist abzustellen. Die Angaben des Beschwerdeführers dazu sind widersprüchlich. So bestreitet er in seinem Schreiben vom 13. April 2017, gerötete Augen gehabt zu haben. In seiner Replik vom 15. Mai 2017 hingegen bringt er vor, die roten Augen und der Marihuanageruch seien auf den Konsum eines CBD-Joints zurückzuführen.