30 Minuten vor dem Eintreffen der Polizei hätten sie einen CBD-Joint geraucht. 3.2 Die Generalstaatsanwaltschaft führt in ihrer Stellungnahme vom 1. Mai 2017 zunächst aus, die im Schreiben vom 13. April 2017 erhobenen Bestreitungen seien nicht glaubhaft, da sie in Widerspruch zu den Angaben stehen würden, die der Beschwerdeführer anlässlich der Polizeikontrolle gemacht habe. Damals habe er sowohl einen monatlichen Cannabis-Konsum, als auch das tatsächliche Lenken des Fahrzeuges zugegeben.