Er habe weder unter Einfluss von Drogen sein Fahrzeug gelenkt, noch habe er, wie ihm vorgeworfen werde, stark gerötete Augen gehabt. Neu bestreitet er zudem, am fraglichen Tag überhaupt ein Fahrzeug gelenkt zu haben. In seiner Replik vom 15. Mai 2017 behauptet der Beschwerdeführer, die roten Augen und der Marihuana-Geruch im Innern des Fahrzeugs seien darauf zurückzuführen, dass er mit seinem Kollegen unterwegs gewesen sei. Dieser habe eine Packung CBD-Marihuana bei sich gehabt. 30 Minuten vor dem Eintreffen der Polizei hätten sie einen CBD-Joint geraucht.