3. 3.1 Der Beschwerdeführer führt in seinem ersten Schreiben vom 3. April 2017 aus, er verstehe nicht, weshalb er den Bluttest selber bezahlen müsse, da der Test eindeutig aussage, dass er nicht unter Drogeneinfluss sein Fahrzeug gelenkt habe. Somit habe er sich nicht strafbar gemacht. Er verstehe auch nicht, wie die Staatsanwaltschaft darauf komme, dass er Cannabis konsumiert habe. Er habe schon den beiden Polizisten erklärt, dass er am Tag vor der Kontrolle mit Leuten unterwegs gewesen sei, die Cannabis konsumiert hätten und dass er dort anscheinend stark passiv eingeatmet habe.