Mit Verfügung vom 17. März 2017 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Drogen) nicht an die Hand. Die Kosten der Blut- und Urinanalyse von CHF 818.40 sowie die Gebühren von CHF 100.00 wurden dem Beschwerdeführer mit der Begründung auferlegt, es habe vorliegend objektive Befunde und polizeiliche Feststellungen gegeben, welche auf eine mögliche Fahrunfähigkeit des Beschwerdeführers hingedeutet hätten.