Die kontaktierte Pikett-Staatsanwältin ordnete eine Blutprobe an. Gemäss der forensischtoxikologische Untersuchung fiel der Urintest bezüglich Cannabis positiv aus, die Blutanalyse ergab jedoch einen THC-Gehalt, welcher unter dem vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) festgelegten Grenzwert für den Nachweis der Fahrunfähigkeit liegt. 1.2 Mit Verfügung vom 17. März 2017 nahm die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Fahrens in fahrunfähigem Zustand (Drogen) nicht an die Hand.