- Der Poststelle Q.________ bzw. deren Angestellten wirft sie Unregelmässigkeiten und Verfehlungen vor (u.a. Öffnen der Briefsendungen, verzögerte Auslieferungen). - Die Gefährdungsmeldung von Dezember 2016 sei zu Unrecht erfolgt. Ferner moniert sie den Umstand, dass der gewalttätige Kindsvater gemäss dem hierauf ergangenen Entscheid der KESB X.________ das Besuchsrecht behalte.