1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 200.00, werden dem Beschwerdeführer auferlegt. 3. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten (unter Beilage einer Kopie der Beschwerde vom 19. April 2017 sowie der Ergänzung vom 23. April 2017) - dem Strafkläger/Beschwerdeführer (Publikation im Amtsblatt) - der Generalstaatsanwaltschaft (unter Beilage einer Kopie der Beschwerde vom 19. April 2017 sowie der Ergänzung vom 23. April 2017) Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwalt D.________ (mit den Akten)