2 Nachgang zu einer Schulung gegenüber dem Lehrgangsleiter C.________ unter anderem als «den letzten Dreck» bezeichnet. 3.2 Die Staatsanwaltschaft kommt in der angefochtenen Verfügung zum Schluss, bei der Frage, ob und wann die Lohnforderungen des Beschwerdeführers durch den Beschuldigten bezahlt worden seien, handle es sich um eine zivilrechtliche Angelegenheit. Die angebliche Nichtbezahlung oder zu späte Bezahlung von Lohnforderungen sei kein Delikt und erfülle keinen Tatbestand.