1. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau vom 11. April 2017 wird aufgehoben. Die Angelegenheit wird zur Begründung der Verfügung an die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau zurückgewiesen. 2. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschuldigten/Beschwerdeführers verletzt wurde. 3. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘000.00, trägt der Kanton Bern. 4. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers des Beschwerdeführers wird am Ende des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht festgelegt.