Es ist durchaus denkbar, dass ein solcher Plan hätte funktionieren können, zumal im Falle eines unmittelbar stattgefundenen Einbruchdiebstahls grundsätzlich jedes Fahrzeug in Tatortnähe verdächtig ist. Demnach ist möglich, dass lediglich das erste Fahrzeug kontrolliert worden wäre, weil es schwierig ist, jedes Fahrzeug anzuhalten. Als weiteres Indiz für die Mittäterschaft ist der Umstand zu werten, dass der Beschwerdeführer am Erlös der Beute partizipiert hat. Die Aussagen von D.________, wonach die Beute gedrittelt worden sei, erscheint – insbesondere angesichts des inkriminierten Tatbeitrags des Beschwerdeführers – recht plausibel.