Insgesamt geht es bei den zehn Einbrüchen um einen Deliktsbetrag von über CHF 106‘664.25 und einen Sachschaden von ca. CHF 35'932.00. Unter diesen Umständen, der professionellen Vorgehensweise und der Vorstrafen droht dem Beschwerdeführer eine unbedingte Freiheitsstrafe von erheblich mehr als 1 Jahr. Die Verlängerung der Untersuchungshaft bis 4. Juli 2017 ist daher verhältnismässig.