5.3 Die Beschwerdegegnerin führt in ihrer Stellungnahme zur Verhältnismässigkeit Folgendes aus: Der Beschwerdeführer war bei der Planung, Durchführung der Tat massgeblich beteiligt, indem er seine ortsunkundigen Begleiter zu geeigneten Tatorten geführt, sich während den Einbrüchen mit seinem PW in der Nähe aufgehalten und gemäss den Aussagen von D.________, welcher ein ausführliches Geständnis abgelegt hat, Ausschau gehalten hat. Nach den Einbrüchen hat der Beschwerdeführer seine Begleiter wieder zur Autobahn sowie zu seinem Domizil geführt. Dort soll gemäss den Aussagen von D._____