Der Beschwerdeführer hat mit seiner Einbruchdiebstahlserie eine erhebliche kriminelle Energie an den Tag gelegt. Sowohl die Menge der gestohlenen Zigarettenstangen (Deliktsbetrag über CHF 106'000.00) als auch der dabei verursachte Sachschaden (über CHF 35‘000.00) sind enorm. Die Häufigkeit und Intensität der verübten Einbruchdiebstähle (10 Einbrüche innert fünf Monaten) sprechen klar für eine ungünstige Rückfallprognose. Weiter kommt hinzu, dass der Beschwerdeführer bereits wegen gewerbs- und bandenmässigem Diebstahl vorbestraft ist.