Dadurch, dass der Beschwerdeführer mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14. Januar 2016 wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung etc. verurteilt worden ist, besteht die im Rahmen der Beurteilung der Wiederholungsgefahr geforderte sehr grosse Wahrscheinlichkeit der Verurteilung. Immerhin lagen für die Fünferbesetzung des Regionalgerichts Bern-Mittelland genügend Beweise für eine Verurteilung vor, auch wenn es sich allenfalls – wie es vom Beschwerdeführer geltend gemacht wird – um einen reinen Indizienprozess handelte.