Es trifft zwar zu, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland noch nicht rechtskräftig ist. Hingegen kann die sehr grosse Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im konkreten Einzelfall als Nachweis von schwerer Vordelinquenz genügen. Dadurch, dass der Beschwerdeführer mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 14. Januar 2016 wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung etc. verurteilt worden ist, besteht die im Rahmen der Beurteilung der Wiederholungsgefahr geforderte sehr grosse Wahrscheinlichkeit der Verurteilung.