Gemäss dem Strafregisterauszug vom 6. Oktober 2016 wurde er bereits am 18. Februar 2011 wegen gewerbs- und bandenmässigem Diebstahl, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachem Hausfriedensbruch zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten verurteilt (Tatzeitpunkt: 27. Dezember 2007 - 28. Dezember 2008). Weiter wurde er vom Regionalgericht Bern-Mittelland am 14. Januar 2016 wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, Raufhandels, Widerhandlung gegen das Waffengesetz etc. schuldig gesprochen (Deliktszeitpunkt: 5. Dezember 2014). Es trifft zwar zu, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland noch nicht rechtskräftig ist.