Zudem würden alle drei Beschuldigten einhellig aussagen, dass sie geflüchtet wären, wenn sie ertappt worden wären. Der Beschwerdeführer sei im Rahmen eines Einbruchdiebstahls im Jahr 2008 tatsächlich einmal auf frischer Tat ertappt worden. Obwohl er damals einen Schraubenzieher in der Hand gehabt habe, den er potentiell als Waffe hätte benutzen können, habe er sich lediglich losgerissen und sei geflüchtet. Es gebe somit keine objektiven Anhaltspunkte, welche auf eine sehr schlechte Rückfallprognose schliessen lassen würden.