Handlungen hinreissen lassen dürfte, um seine finanzielle Situation aufzubessern oder sich in seiner Freizeit zu beschäftigen, auch wenn er – wie im Zeitpunkt der Einbruchdiebstähle – wieder als Gerüstmonteur arbeiten könnte. Die sehr grosse Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung im konkreten Einzelfall genüge als Nachweis von schwerer Vordelinquenz. Auch bei Einbrüchen in Geschäftsliegenschaften bestehe die Gefahr, dass Dritte plötzlich vor Ort erscheinen könnten und dadurch deren Sicherheit erheblich gefährdet wäre.