(Urteil des Bundesgerichts 6B_511/2010 vom 13. August 2010 E. 3). Die Beschwerdeführerin bringt vor, dem Beschuldigten sei das Verfahrens- respektive Prozessrechtsverhältnis bereits als Folge eines «Einführungskurses» bekannt gewesen. Wann ein solcher stattgefunden haben soll, ist allerdings unklar. Aus