VwVG gilt eine Mitteilung, die nur gegen Unterschrift des Adressaten oder einer anderen berechtigten Person überbracht wird, spätestens am siebenten Tag nach dem ersten erfolglosen Zustellungsversuch als erfolgt. Gemäss EGLI müssen zwei Bedingungen erfüllt sein, um bei eingeschriebenen Sendungen die Zustellfiktion auszulösen: Erstens muss die Abholungseinladung in den physischen oder elektronischen Briefkasten beziehungsweise ins Postfach des