Die Schreiben seien am 10. Juni 2015 ausserdem per E- Mail an den Beschuldigten verschickt worden, nachdem auf diesem Weg der Kontakt habe hergestellt werden können. Die Termine zum Vorstellungsgespräch sowie zum Antritt des Zivildiensteinsatzes seien zu diesem Zeitpunkt bereits verstrichen gewesen, jedoch sei der Beschuldigte darauf hingewiesen worden, dass er den Einsatz noch antreten könne (Anzeigebeilage 17). Diese elektronische Zustel-