1. Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 3. April 2017 wird betreffend Ziffer 1.4 aufgehoben und die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wird angewiesen, vom Konto IBAN Nr. E.________ einen Betrag von CHF 30‘167.15 zu beschlagnahmen. Darüber hinausgehend wird die Beschwerde abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1‘200.00, trägt der Kanton Bern. 3. Die Entschädigungen legen die Staatsanwaltschaft oder das urteilende Gericht am Ende des Verfahrens fest.